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Wasserchronik

Chronik zur Wasserqualität des Finsterroter Sees im Hinblick auf die aktuellen Probleme!

Der Finsterroter See liegt im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald und ist ein künstlich angelegtes Gewässer. Er wurde vor 460 Jahren als Mühlteich für die zwei Kilometer unterhalb liegende Mühle angelegt.

1958 – 1960    
eröffnete Wilhelm Lang eine Trinkhalle am See mit Campingplatz und Bootsverleih. Der See war als Bade- und Angelgewässer bei den Besuchern sehr beliebt.

1970er Jahre
Bau einer Kläranlage für die Gemeinde Wüstenrot/Neuhütten ca. 900 Meter oberhalb des Finsterroter Sees.

1986
Der mehrere Hektar große Schilfgürtel oberhalb des Finsterroter Sees wird zum Naturdenkmal erklärt.

1996
Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Neuhütten durch das Landratsamt Heilbronn, daß die eingeleitete Menge an Phosphor gesamt bei max. 2 mg/l liegen darf.

1998
Die Töchter Helga Lang und Christa Lang-Kemppel erben den Finsterroter See.

1999
Antrag der Gemeinde Wüstenrot an das Landratsamt Heilbronn, den Grenzwert für die eingeleitete Menge an Phosphor gesamt auf 5 mg/l zu erhöhen, da die Kläranlage Wüstenrot/Neuhütten die Phosphorbegrenzung mit 2mg/l technisch nicht erfüllen kann. Die Eigentümer wurden darüber von der Gemeinde Wüstenrot nicht informiert. Die Bekannt­machung erfolgte vermutlich nur im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Wüstenrot. Die Eigentümer konnten hierüber nichts erfahren, da sie nicht im Einzugs­gebiet der Gemeinde Wüstenrot wohnen.

2007    
Beginn der Errichtung eines neuen Damms, zu der die Eigentümergemeinschaft nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit den Behörden verpflichtet worden war. Den Kostenaufwand von über 200.000 Euro trägt die Eigentümergemeinschaft alleine. Im Zuge dessen wurde der See entschlammt, wofür die Eigentümergemeinschaft vom Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald einen Zuschuss von 25.000 Euro erhielt.
Anmerkung
Privatpersonen müssen einen Damm errichten, der einem Jahrtausendhochwasser standhält. Gemeinden dürfen Kläranlagen betreiben, die nicht mal einen Starkregen verarbeiten können.

2009    
Abschluss der Dammsanierung inklusive Entschlammung und Neuauffüllung des Sees. Das Ökosystem benötigt nach einer solchen Maßnahme mindestens 5 Jahre, um sich wieder aufzubauen. Die Beprobungen hätte man für diese Zeit aussetzen können, aber auch darüber wurden die Eigentümer nicht informiert.
Erstes Auftreten von Blaualgen, da durch die Entschlammung Nährstoffe, insbesondere Phosphor, aus dem Sediment freigesetzt worden waren. Diese Nährstoffe werden hauptsächlich aus der Kläranlage eingebracht.

2010    
Sanierung des Erholungsgeländes und der beweglichen Einrichtungsgegenstände. Dazu gehört ein Abenteuerspielplatz aus Rubinholz, ein großer gemauerter Grillplatz, Tret- und Ruderboote sowie eine hochwertige Kücheneinrichtung für das Blockhaus.

ab 2010
Aufstockung des Fischbestands (insbesondere Raubfische Hecht, Zander), um die Wasserqualität zu verbessern.

2011
Errichtung eines neuen behindertengerechten WC-Gebäudes oberhalb des Block­hauses (Kiosk). Abwasseranschluß von Kiosk und WC-Gebäude an das im Dorf Finsterrot befindliche Kanalsystem.

2012 und 2013
Erweiterung des Blockhauses um drei weitere Seeterrassen.

Von 2012 bis 2014
wurden die EU-Badestellen, zu denen der Finsterroter See zählt, nach der neuen Badegewässerverordnung von 2008 eingestuft. Nach dieser Verordnung sind die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt für die Bewirtschaftung der Badegewässer verantwortlich. Die Einstufung erfolgte mittels mikrobiologischen Beprobungen durch das Gesundheitsamt während der Badesaison im 14-tägigen Rhythmus.
Nach Starkregen wurden kurzfristig über dem Grenzwert liegende, mikrobiologische Belastungen des Wassers festgestellt.

Die Eigentümer haben vergeblich versucht herausfinden, wer für die Bewirtschaftungsmaßnahmen betreffend der Wasserqualität zuständig ist. Das Umweltbundesamt Berlin hat an das Landesumweltamt Stuttgart verwiesen, dieses wiederum an das örtliche Gesundheitsamt Heilbronn, von welchem im September 2014 die Antwort kam: diese Frage muss an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht gerichtet werden.

2013
Die Eigentümer beauftragen die Erstellung eines umfangreichen Gutachtes durch Dr. Berthold Kappus, welches auch kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität beschreibt (laut Gutachten). Der Gemeinde wurde dieses Gutachten nach Fertigstellung unverzüglich zur Verfügung gestellt. Es gab mehrere Treffen mit der Gemeinde und den zuständigen Behörden (runde Tische). Verschiedene Maßnahmen betreffend der Kläranlage wurden bei diesen Treffen erörtert, umgesetzt wurde von Seiten der Gemeinde keine.

2014
Am 30. Aug. 2014 erstattet Helga Lang „Anzeige gegen Unbekannt" wegen Gewässerverschmutzung, als wieder einmal ungeklärtes Mischwasser bei Starkregen in den Dachsbach abgeleitet wurde. Die Probeentnahme durch das Gesundheitsamt Heilbronn vom 1. Sept. 2014 ergab einen E-Coli Wert von 16.740 (Grenzwert 1.800). Das Verfahren wurde eingestellt, da die Probemessungen zwei Tage später (E-Coli 1.337) wieder unter dem Grenzwert lagen und die Betreiber der Kläranlage eine Betriebserlaubnis für die Kläranlage haben.

Von 2015 bis 2016
ergaben die im 14-tägigen Rhythmus vom Gesundheitsamt Heilbronn genommenen mikrobiologischen Proben ausnahmslos eine mindestens „ausreichende" Wasserqualität.

Ende 2015
Nach dem sogenannten „Perzentil-Berechnungsmodell" erhielt der See eine mangelhafte Einstufung.

2016
Über die mangelhafte Einstufung wurden die Eigentümer erstmalig im Mai 2016 vom Sozialministerium Stuttgart informiert. Ende Mai stellte die Gemeinde Badeverbots­schilder auf. Bei zwei anderen betroffenen Badestellen in BW, die sich im Eigentum der betreffenden Gemeinden befinden, wurden moderatere Schilder aufgestellt, mit dem Text „Vom Baden wird abgeraten" und mit der vorgeschriebenen Erklärung (Badegewässerverordnung) ergänzt. Die Art der Beschilderung liegt im Ermessen der Gemeinde.
Um den Status als EU-Badestelle behalten zu können, hätte die Gemeinde bis Ende 2016 einen Maßnahmeplan zur Verbesserung der Wasserqualität vorlegen müssen (siehe Gutachten). Der Finsterroter See wäre dann auf „Change" gesetzt, weitere vier Jahre kontrolliert und danach neu eingestuft worden.

Im Dezember 2016

Ende der wasserrechtlichen Genehmigung für den Betrieb der Kläranlage Wüstenrot/Neuhütten. Erst ein halbes Jahr später, im Juni 2017, wurde vom Landratsamt Heilbronn eine auf drei Jahre befristete Genehmigung für einen Weiterbetrieb erteilt, verbunden mit Auflagen, die von der Gemeinde erfüllt werden müssen.

2017    
Im April 2017 hat die Gemeinde Wüstenrot, vertreten durch Bürgermeister Timo Wolf, ohne die Eigentümer zu informieren, den Finsterroter See als EU-Badestelle abgemeldet. Im Mai 2017 stellt die Gemeinde erneut die Badeverbotsschilder am See auf. Im amtlichen Mitteilungsblatt und direkt an den Badeverbotsschildern wird fälschlich behauptet, dass der Finsterroter See auf Grund des Klimawandels und der Wassertiefe nicht als Badegewässer geeignet sei.
Die Eigentümer wurden bisher weder von der Gemeinde noch einer anderen Behörde über die Abmeldung und deren Inhalt informiert.

Fazit
Die Gemeinde führt weder die kostengünstigen Maßnahmen durch, die laut Gutachten zu einer Verbesserung der Wasserqualität führen könnten, noch stellt sie eine Aufrü­stung der Kläranlage in Aussicht, um die niedrigeren Grenzwerte zu erfüllen sowie dafür Sorge zu tragen, dass bei Starkregen kein ungeklärtes Mischwasser in den Dachsbach abgeleitet wird.
Ursache der kurzzeitig auftretenden schlechten Wasserqualität des Finsterroter Sees ist und bleibt die Kläranlage.
Nachdem die Gemeinde seit Mitte 2014 keine Gesprächsbereitschaft mehr gezeigt hat, blieb der Eigentümergemeinschaft Lang und Lang-Kemppel als letzte Möglichkeit nur der Ausweg, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


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